Bauvorhaben nach BImSchG


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Abgeschickt von Fuchs am 07 Mai, 2004 um 23:28:34

Hallo,

haben folgendes Problem:

Es soll eine Tierhaltungsanlage nach dem BImSchG genehmigt werden.
Diese Genehmigung wurde wg. fehlender Erschließung (Zuwegung) noch nicht erteilt (Klageverfahren läuft beim Verwaltungsgericht).

Nun erfolgte eine Bekanntmachung durch die Genehmigungsbehörde wie folgt:

Das Vorhaben soll insoweit geändert werden, dass die Zuwegung zur Anlage - bis zu einer eventuellen Möglichkeit der Erschließung über die Straße "X" von der Straße "Y" aus über eine Zufahrt erfolgen soll.
Vorhabensänderung wird gem. § 8 Abs. 2 BImSchG bekannt gemacht.

Hinweis:
Über Y müsste dann ein neuer Weg von ca. 250 m länge gebaut werden (X keiner)

Frage 1
Kann ggf. durch diese Änderung die Erschließung gesichert und das Bauvorhaben genehmigt werden?

Frage 2
Ist dieses überhaupt gem. Baugesetzbuch bzw. BImSchG
(wesentliche Änderung)zulässig?

Frage 3
Einwendungsmöglichkeiten sollen sich "nur" auf die Änderung der Zuwegung beschränekn dürfen?

Frage 4
Welche Einwendungen könnte man einreichen?

Frage 5
Der Antrag wurde vor ca. 2, 2 1/2 Jahren gestellt.
Könnten Fristen ablaufen?

Vielen Dank




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