Flächenabweichung 1,5% Klausel


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Abgeschickt von Lenni am 26 Juli, 2007 um 22:43:52

Hallo,
habe Schlüsselfertig gekauft. Momentan werden die Außenanlagen fertiggestellt. Dabei fiel mir auf, daß ein Grenzverlauf nicht so verläuft, wie es in dem Stammurkende anhänglichen Lageplan steht. Mir wird einfach bewußt eine Ecke von meinem Grundstück weggenommen und als Schräge einer Privatstrassse zugeführt. Wie gesagt, in meinem notariellen Lageplan íst diese Schräge nicht drinn. Sie ist nachträglich, ohne meines Wissens und ohne meine Zustimmung geändert worden. Der Bauträger verweist auf die 1,5 Prozent Klausel, wonach bis 1,5% Flächenabweichung vertretbar sind. Gilt dies denn auch für absichtliche Änderungen der Grenzen, wie in diesem Fall. Wäre für Antworten dankbar, da ich selber nicht mehr weiter weiß. Durch diese Schräge entfällt nämlich mein 2. Stellplatz, welches ich an dieser Stelle geplant hatte.



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