Feuchter Keller


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Abgeschickt von Friedrich am 27 Juli, 2007 um 02:09:28

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und hoffe hier ein paar Meinungen oder Tipps zu bekommen.
Vor zwei Jahren haben wir uns ein Haus gekauft. Bei der Besichtigung wurde wir auf eine feuchte im Keller hingewiesen. Diese Feuchtigkeit wurde als feuchte im Keller auch im Kaufvertrag erwähnt.
Bei einer anstehenden Sanierung (ca. zwei Wochen nach Eigentümerwechsel) stellte ich fest, dass aus einer Ecke der Kellerwand ein ca. 4mm dicker Schlauch aus dem Mauerwerk ragte, der mit einem Holzspan abgedichtet war. Diesen Span entfernte ich und beließ es dabei.
Kurze Zeit später stand der Keller unter Wasser.
Momentan haben wir eine 90 ltr. Maurerbalje zum Auffangen des Wassers aufgestellt. Wenn die Balje dann voll ist, wird das Wasser abgepumpt. Dies passiert an schlechteren Tagen auf 24 Std. gesehen 3-4 mal.
Momentan ist der Keller für uns nicht nutzbar und sp langsam geht es an die Nerven so einen Keller zu haben.
Meine Frage ist nun: Kann man nachträglich den Verkäufer rechtlich belangen ...evtl. ein Entschädigungszahlung oder etwas in der Art? Ich meine, das ist kein feuchter Keller sondern ein nasser. Gibt es irgendwo eine Differenzierung feuchter Keller, nasser Keller.
Bin für jeden Tipp dankbar.

vg



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