Änderung des Bebauungsplans nach Fertigstellung und Bezug des Hauses


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Abgeschickt von ellebaer am 27 Juli, 2007 um 10:36:09:

Hallo,

wenn ein Bebauungsplan nach Fertigstellung des Gebäudes geändert wird, das Gebäude und das Gelände aber nach dem alten Bebauungsplan errichtet wurde, werden dann die Vorschriften des neuen oder des alten Bebauungsplans angewendet?

konkret: Bauantrag Oktober 2005, Fertigstellung und Bezug des Hauses Mai 2006, Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeinde im Juni 2006

In diesem geänderten Bebauungsplan sind Punkte festgelegt, die einzelne Parteien benachteiligen, insbesondere in der Geländegestaltung.

Grüße, ellebaer



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