Gerätehaus im Aussenbereich - Baden-Württemberg


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Abgeschickt von Scheffler am 29 Juli, 2007 um 11:59:54

Hallo, Zusammen,

wir haben ein Haus in ländlicher Gegend im voll erschlossenen Aussenbereich auf Basis §35 genehmigen lassen und erstellt. Nun wollen wir mit einem Abstand von 1m zur Nachbargrenze ein Gerätehaus erstellen. Das Gerätehaus ist 3,6m auf 5,3m groß und hat 38Kubik umbauten Raum. Das zuständige Bauamt gab uns hierzu bereits in einem persönlichen Gespräch mündlich grünes Licht. Nun hat mir gerade diese eine Nachbar offenbart, dass er der Nachbaranhörung widersprechen wird, da angeblich sein Grundstück dadurch abgewertet werden würde. Gerade sein Grundstück ist an dieser Stelle sehr verwildert, sein Wohnhaus steht am weitesten von dieser Stelle entfernt (min. 25m) und seine Zufahrt mit Autostellplätze sind auch noch dazwischen. Ich habe das Gerätehaus extra mit einem Meter Abstand geplant, damit eben kein "Dreckloch" entstehen kann und das Gartenhaus sowie der Grünstreifen regelmäßig gepflegt werden können. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.

Meine Fragen:
- Bringt sein Widerspruch etwas? Kann er mit einem einfachen Widerspruch mein Vorhaben zum Scheitern bringen oder muss er diesen Widerspruch gut begründen?
- Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
- Mit welchen Abständen muss ich planen, damit mein Nachbar keine Einspruchchancen mehr hat?

Eine sachliche Aussprache im Vorfeld führte leider zu keinem Ergebnis.

Herzlichen Dank für Ihre Antworten im voraus.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Schöne Grüße aus BaWü




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