Re: Grenzbebauung Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Juli, 2007 um 20:57:03

Antwort auf: Grenzbebauung Garage von Maik Schulze am 29 Juli, 2007 um 18:29:07:

: Hallo, ich würde gerne in Niedersachsen eine Garage mit Walmdach (Dachneigung 38 Grad) möglichst weit an die Grenze zum Nachbarn und zur Straßengrenze bauen. 6 Meter X 6 Meter = 36 QM Grundfläche soll sie haben zuzüglich 110 cm Dachüberstand mit Dachrinne zu allen Seiten. Auf dem Grundstück ist aktuell keine andere Grenzbebauung vorhanden.

: Fragen:
: Ist das grundsätzlich zulässig, oder zählt der Dachüberstand zur Grundfläche? Darf eine Garage ein Walmdach haben?

: Welche Kriterien entscheiden darüber wie weit ich an die Grenze zum Nachbarn und zur Straße bauen darf?

: Ich habe gelesen das man bei Grenzbebauung 3 Meter Höhe nicht uberschreiten darf - Wo werden diese 3 Meter gemessen?

: Weiterhin darf man eine gewisse Länge (9 m?) an der Grenze nicht überschreiten - zählt die Sraße dazu?

: Maik

Für meinen Geschmack sind das zu viele und zu konkrete Fragen um sie in einem Forum sinnvoll beantworten zu können. Einen Teil der Lösungsansätze finden Sie in der Bauordnung von Niedersachsen (einfach mal die Abschnitte zu Abstandflächen lesen) und die restlichen Fragen lassen sich über eine Nachfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsicht (Bauordnungsamt) bzw. einen "Entwurfsverfasser" (Architekt o. ä.) klären.



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