Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Wilhelm am 09 Mai, 2004 um 16:24:42:

Antwort auf: Nutzungsänderung bei Einzelhandel? von Jens am 07 Mai, 2004 um 01:46:41:

Wenn es schnell und ohne großen Rechtsstreit ablaufen soll, dann suchen sie nicht den Konflikt mit dem Bauamt. Einfach Formular ausfüllen und fertig. Nach der Baunutzungsverordnung ist ein Frisiersalon nicht dasselbe und überall dort wo einer war ist nicht automatisch ein beliebiges Einzelhandelsgeschäft möglich.

§ 3 Reine Wohngebiete

(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
(2) Zulässig sind Wohngebäude.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs !!!!! für die Bewohner des Gebiets dienen sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

2. Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

(4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.





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