Re: Fehlendes Wegerecht / Baulast


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Abgeschickt von Nadie am 02 August, 2007 um 13:40:08:

Antwort auf: Re: Fehlendes Wegerecht / Baulast von Müller am 26 Juli, 2007 um 19:05:26:

Ueblicherweise besteht eine solche Moeglichkeit, da es ja um *die* zweckentsprechende Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums Weg geht.

Die Eintragung einer *Baulast* (=öffentliches Recht) ist aber evtl. auch nicht "vergessen" worden, da das Institut der Baulast noch nicht soo alt ist (fuer NRW wuerde ich die 1970er oder 80er Jahre schaetzen).
Das Wegerecht (=zivilrechtliche Dienstbarkeit) müßte man im Grundbuch sehen koennen, aus den o.a. Grunden - es handelt sich um exakt die vorgesehene Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums koennte man aber auch davon abgesehen haben.
Wegen dieses Umstands wuerde ich auch noch einmal mit einem hoeherrangigen Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehoerde sprechen, denn das Gebaeude ist ja mit dieser Erschliessung genehmigt, sie funktioniert und es gibt auch keine Anhaltspunkte dafuer, dass sich das in Zukunft aendern wird. Gestuetzt wird das durch die Gebrauchsbefugnis aus § 743 BGB.
Summa summarum lohnt sich der Ganz zum Rechtsanwalt.



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