Re: Änderung des Bebauungsplans nach Fertigstellung und Bezug des Hauses


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Abgeschickt von Bauassessor am 02 August, 2007 um 14:13:43:

Antwort auf: Änderung des Bebauungsplans nach Fertigstellung und Bezug des Hauses von ellebaer am 27 Juli, 2007 um 10:36:09:

Hallo,

grundsätzlich gilt der rechtswirksame Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung. Wenn sich nach Bezug des Bauantrages der B-Plan ändert, hat das nur Auswirkungen auf zukünftige Baumaßnahmen.

Beispiel: Der B-Plan erlaubt im Jahr 1998 eine 3geschossige Bebauung. Sie bauen ihr Gebäude 1999 2geschossig. 2000 wird der B-Plan geändert (inkl. Beschluss und öffentlicher Bekanntmachung), so dass nur noch 2geschossige Bebauung zulässig ist. 2001 wollen Sie ein Dachgeschoss ausbauen, so dass sie 3geschossig werden - das ist nicht mehr zulässig, da der rechtswirksame Bebauungsplan nur 2 Geschoss erlaubt.

Ausnahme:
Sollte während Ihrer Antragsstellung die Absicht der Stadt bestehen, den B-Plan zu ändern, kann sie Ihren Antrag bis zu 12 Monate zurückstellen, um das Planrecht zu ändern.

: Hallo,

: wenn ein Bebauungsplan nach Fertigstellung des Gebäudes geändert wird, das Gebäude und das Gelände aber nach dem alten Bebauungsplan errichtet wurde, werden dann die Vorschriften des neuen oder des alten Bebauungsplans angewendet?

: konkret: Bauantrag Oktober 2005, Fertigstellung und Bezug des Hauses Mai 2006, Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeinde im Juni 2006

: In diesem geänderten Bebauungsplan sind Punkte festgelegt, die einzelne Parteien benachteiligen, insbesondere in der Geländegestaltung.

: Grüße, ellebaer





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