Re: §42-BNatSchG - Notwendigkeit einer Artenuntersuchung.


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Abgeschickt von paul am 03 August, 2007 um 12:58:26:

Antwort auf: §42-BNatSchG - Notwendigkeit einer Artenuntersuchung. von Schmitz am 26 Juli, 2007 um 18:02:21:

Mittlerwile habe ich eine Antwort erhalten:

Im BNatSchG kann gem. § 43 Abs. (4) Satz 1 eine Ausnahme gewährt werden, da in 43. davon gesprochen wird, dass gem. §19 ein zugelassener Eingriff vorliegt und dieser schon genehmigt ist.

Leider habe ich in einem Urteil des EuGH gelesen, dass die Ausnahmen für den Artenschutz und die FFH-RL nicht gelten. So denke ich, ist die Rechtgrundlage eindeutig.

Seit dem Urteil des EuGH arbeitet die Bundesregierung an einer weiteren Novellierung des BNatSchG, um eben diesen Punkt nachzubessern. Im aktuellsten Gesetzentwurf, den ich kenne, steht, das der Abs. 4 aufgehoben werden soll.
Da der EuGH den § 43 als unzureichend kritisiert hat, giltdirekt die FFH-Richtlinie.

Beim NABU gibt es eine aktuelle Pressemitteilung zur Novellierung, anscheinend ist sie wieder gescheitert.
http://www.nabu.de/m06/m06_02/06180.html




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