Re: Stelzenhaus direkt vor Nachbarsfenster


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 04 August, 2007 um 02:42:56

Antwort auf: Stelzenhaus direkt vor Nachbarsfenster von Sydney am 23 Juli, 2007 um 08:29:19:

: Leider wurde vor unserer Wohn- und Esszimmer von unserem Nachbarn ein 3,55 hohes Stelzenhaus gestellt. Unserer Wohnhaus befindet sich 2,75 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Das Stelzenhaus wurde mit einem Abstand von ca. 1,80m direkt im Blickfeld von Wohn- und Esszimmer erstellt und ist leider eine Beeinträchtigung, da dieses gewaltig hohe Teil nun permanent in unserem Sichtfeld liegt. Ein betagter Kirschbaum bringt hier keinen wirklichen Sichtschutz. Drei Gespräche mit dem Nachbarn waren leider nicht erfolgreich und die Bitte, das Stelzenhaus doch nicht direkt vor unsere Fenster zu stellen brachten auch keine Standortänderung. In einer Gartengröße von 500m² hätte es sicherlich andere Standorte gegeben. Leider möchte man hier nicht auf den Gemüseanbau verzichten oder 2m in der Länge des Grundstücks einbüßen, da man sonst dort ja nicht mehr Fußball spielen kann. Eine Anfrage beim Bauamt verlief leider negativ. Es geht uns nicht darum das Stelzenhaus zu verbieten, sondern einen anderen Standort zu erwirken. Wer weiß Rat oder hat ähnliches erfahren. Kann man hier im Nachbarrecht etwas erwirken oder über BGB § 1004 (sonstige Beeinträchtigung ); gibt es etwas im Bereich Rücksichtsnahmegebot.
: Auf Bemerkungen wie: Haben Sie keine Kinder oder kaufen Sie sich Gardinen bitten wir Abzusehen.
: Danke.

Wie Sie schon beschrieben haben nimmt der Nachbar Ihnen nur die Sicht. In dem Fall zählt das Gebot der Rücksichtnahme in der Regel nicht.

Wenn mit dem Stelzenhaus alle sonstigen baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, haben Sie schlechte Karten.

Hätte das Haus einen stechend grellen Anstrich, oder wäre so Dunkel angestrichen das Ihnen anstelle der Sicht, das Licht genommen würde, kann etwas anderes gelten, und Ihre Karten wären besser gemischt.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.





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