Re: Sichtschutz auf eigenem Grundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 August, 2007 um 14:34:31

Antwort auf: Sichtschutz auf eigenem Grundstück von berndt am 02 August, 2007 um 21:37:08:

: Hallo ,

: wir wohnen in NRW und wollen zum bereits bestehenden
: Legizaun der ca.120cm hoch ist(direkt auf der Grenze zum Nachbar), paralel dazu auf unserem Grundstück an der Grenze einen Sichtschutz z.B. Bangkirai o.ä. aufstellen.

: Wie hoch darf dieser geplante Sichtschutz sein ?

: Muss ein Mindestabstand zu dem bestehenden Zaun, der direkt auf der Grenze steht eingehalten werden obwohl der neue Sichtschutz auf dem eigenen Grundstück steht.

: Ist eine Genehmigung vom Bauamt notwendig ?

: Ist eine Zustimmung des Nachbarn notwendig, oder ist das auch ohne Einwilligung des Nachbarn möglich?

: Da mit der Zeit das Holz altert, hat der Nachbar des Recht darauf zu bestehen das das Holz alle paar jahre gestrichen werden muss?(Sichtschutz würde auf eigenem Grundstück stehen).

: Vielen Dank für die Anworten.
: Berndt

Die verschiedenen Fragen haben untereinander Zusammenhänge, die sich nur schwer einzeln aufdröseln lassen. Zum Beispiel ist eine Genehmigung und Zustimmung des Nachbar nur dann erforderlich, wenn der Sichtschutz die im Baugebiet und über die Bauordnung zulässigen Höhen überschreitet. Die Fragen lassen sich also nur aus dem Zusammenhang der Maßnahme beantworten und benötigen zusätzliche Informationen.

Sie können sich entweder beim zuständigen Bauordnungsamt (in der Regel kostenlos) beraten lassen (Bürgerberatun o. ä.) oder einen Architekten befragen, der die dann erforderlichen Unterlagen beschafft und erläutert.



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