Grenzbebauung


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Abgeschickt von Sauert am 05 August, 2007 um 10:30:29

Betrifft Land Brandenburg

Durch den Vorbesitzer meines Grundstückes wurde im Jahr 1973 schriftlich die Genehmigung erteilt zum Zwecke eines Garagenbaus direkt auf der Grenze des meines jetzigen Grundstückes, ca 10m , sein Mauerwerk zu errichten.
Dabei darf mein Zaunfundament mit den vorhandenen Zaunpfeilern als Fundament für sein Mauerwerk benutzt werden. Weitere Vereinbarungen zum Bau gibt es nicht, auch keine Eintragung im Grundbuch.

Am 04.08.2007 erfuhr ich, nicht durch den Hausbesitzer, dass ab 10.08.07 ein Teil dieses Bauwerks , ca 3 m, rückgebaut werden soll.
Meine Frage:
Wie verhält sich hier die Rechstfrage hinsichtlich dieser Baumaßnahme?
Welche Forderungen kann ich als Nachbar stellen. Ist eine finanzielle Beteiligungzur Schließung des Zaunes durch den Nachbar mitzutragen, oder bleiben alle Kosten bei mir hängen?
ich würde mich freuen, wenn ich kurzfristig eine Information zu o.g. Sachverhalt erhalte.
Mit Freundlichen Gruß V.S.




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