Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH)


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Abgeschickt von Detlef Günther am 05 August, 2007 um 17:15:29

Antwort auf: Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH) von Micky am 10 Juli, 2007 um 09:09:19:

Hallo, Micky und alle anderen:
Ich sehe es so: Die Verkehrssicherungspflicht (Maßnahmen, um Dritten vor Schäden zu bewahren)für eine Straße ist unabhängig von der Frage, wer die Kosten für Unterhalt und Neuerrichtung einer Straße zu tragen hat.

Meine Frage der Unterhalts-/Erneuerungspflicht zielt darauf, wer die Kosten für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen und Erneuerungen des Straßenbelages zu tragen hat?

VG Detl




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