Re: ausgebauter spitzboden als hobbyraum oder wohnraum?


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Abgeschickt von Nadie am 06 August, 2007 um 09:46:27:

Antwort auf: ausgebauter spitzboden als hobbyraum oder wohnraum? von alex van hoek am 05 August, 2007 um 10:19:48:

Zu Frage 3 und 4 gibt es etwas unter http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html (Nicht von der bösen Überschrift abschrecken lassen).
Wenn die Wohnraumnutzung dort oben für Sie essentiell ist, würde ich sie vorher baurechtlich abklären lassen.
In NRW ist das evtl. nicht mehr genehmigungs-, sondern nur noch anzeigepflichtig.
Die Dachterrasse vor einen "Nicht-Aufenthaltsraum" dürfte jeden Bauaufsichtler stutzig machen. Einfach dort mal nachfragen!

: 1.inwiefern bin ich eingeschraenkt in der ausgestaltung der raeume (z.b. sauna in einen abstellarum) und
: 2.(vorausgesetzt eine baugenehmigung liegt vor und die miteigentuemer stimen zu) im bau einer dachterasse? und
: 3. wie kompliziert (zB miteigentumerzustimmung?) ist es den hobby/ abstellraum in wohnraum umdeklarieren zu lassen, sofern dieser wohnraumfaehig gestaltet wird?
: 4. wohnrumfahig bedeutet a) 2,30 deckenhoehe ueber die haelfte des flaeche, und b) brandbestimmungen muessen eingehalten werden, richtig?
: vielen dank im voraus fuer die infos, alex





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