Fehlende Deckenhöhe - Minderungsanspruch???


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Abgeschickt von I.Hesse am 10 Mai, 2004 um 09:09:57

Unser Bungalow befindet sich im Neubau und weist nun anstelle der in der Bauzeichnung angegebenen 2,50cm Deckenhöhe (Deckenunter-/Estrichoberkante) nur eine Höhe von 2,48cm auf. Bei späterer Vertäfelung der Decke könnten solche 2cm optisch schon fehlen. Bestehen hier etwaige Minderungsansprüche?


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