Wer ist Träger der Straßenbaulast? 3 Fragen dazu.


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Abgeschickt von Detl am 06 August, 2007 um 19:00:57

Ausgangslage:
In einer Stadt in Schleswig-Holst. sind Instandsetzungs-/Erneuerungsarbeiten von öffentlichen Straßen (Wohn- und gemischt genutzte Gebiete) beschlossen worden. Dabei sollen -um Kosten zu sparen- Versorgungsleitungen, die der Stadt über die Stadtwerke gehören, erneuert werden.

1. Wer ist der Kostenträger?

Nach §177 BauGB ist der Eigentümer (hier Stadt) für die Instandhaltung zuständig. Hier liegt auch die Verkehrssicherungspflicht. Somit auch die Straßenbaulast.

2. Können dennoch die Anlieger zur Kostenbeteiligung (max. 90%) herangezogen werden?

Es gibt eine Ausbausatzung der Stadt, die dieses vorsieht, sofern dem Anlieger keine Nachteile entstehen.

3. Wie muß die Abrechnung später aussehen, wenn gleichzeitig Versorgungsleitungen erneuert werden (getrennter Ausweis)?

Danke für die Mühen, Detl



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