Nachtrag zum Abwasserbeitrag


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Abgeschickt von H. Harz am 07 August, 2007 um 12:15:47

Bei diesen veranlagten Acker handelt es sich um einen schon immer an eine Agrargenossenschaft verpachtete Fläche. Die Verpachtung ist viel älter bevor es den B-Plan gab. Der B-Plan wurde ohne eine Information an den Grundstückseigentümer aufgestellt. Nur einmal machte die Kommune ein kurzzeitiges Aufkaufangebot für diesen Flächenteil welchen sie aber nun nicht mehr haben möchte, weil sie Ihre Gewerbeparzellen aus ihren zusammengekauften Gewerbegebiet nicht einmal durch Verschenckung los wird. Im übrigen bezahlt die Kommune für ihre Fläche kein Abwasserbeitrag sondern den Bezahlt erst der Gewerbetreibende, also der Erwerber einer Parzelle. Ist der Abwasserbeitragsbescheid für den hier nicht Gewerbetreibenden immer noch rechtens?




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