Re: Nachtrag zum Abwasserbeitrag


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Abgeschickt von Micky am 07 August, 2007 um 14:16:39:

Antwort auf: Nachtrag zum Abwasserbeitrag von H. Harz am 07 August, 2007 um 12:15:47:

Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes gibt es mehrere amtliche Bekanntmachungen in dem dafür festgelegten Bekanntmachungsorgan (meist ist es die Tageszeitung oder ein Gemeindeblatt). Die Planung ist mehrfach öffentlich auszulegen und auch die Auslegung wird in der Presse veröffentlicht. Der Bürger hat also viele Gelegenheiten, sich ganz genau über die Planung zu informieren.

Die Kommune muss den Beitrag nicht an sich selbst bezahlen, das ist richtig. Die Beitragspflicht entsteht (zumindest hier in Hessen) erst bei der Veräußerung an einen Dritten.

Wann der Pachtvertrag geschlossen wurde, ist unerheblich.

Ich würde bei der Kommune eine Stundung des Abwasserbeitrages beantragen, vielleicht klappt es ja. Begründung: die Zahlung des Beitrages würde eine unbillige Härte darstellen, weil der Pachtvertrag nicht gekündigt werden kann und außerdem das Grundstück wegen fehlender Nachfrage nicht als Bauland verwertet werden kann. Die Stundung ist allerdings eine Ermessensentscheidung. Die Kommune kann Stundungszinsen erheben und außerdem die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch verlangen.

Gruß
Micky



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