Re: Betriebsgenehmigung nach Baurecht


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Abgeschickt von Nadie am 08 August, 2007 um 10:49:30:

Antwort auf: Betriebsgenehmigung nach Baurecht von Chong-Ho Hwang am 07 August, 2007 um 15:31:51:

Wenn es sich sowieso um ein BV = Bauvorhaben handelt, wird die zuständige Bauaufsichtsbehörde das wissen und Ihnen zumindest sagen, wohin sie den Antrag noch weiterleiten muss (vgl. § 72 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW).
N.
: Hallo allerseits,

: für ein BV in NRW benötige ich anscheinend eine Betriebsgenehmigung für einen Hallenbereich in dem Produkte mit Elekronik ausgestattet werden. Es wird anscheinend auch etwas gelötet. An wen wende ich mich da am besten bzw. was sind denn die Anforderungen?

: Gruß





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