Abgeschickt von Burgherr am 09 August, 2007 um 13:40:59
Ist eine über einen Bach freiragende Terrasse eine Überbrückung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 LBO (Ba-Wü) und unterliegt daher nicht der LBO?
Somit hätte das Baurechtsamt keine Möglichkeit, das zu verhindern, auch wenn es sich nicht nach § 34 BauGB einfügen würde.
Nur wenn wasserrechtliche Belange entgegenstehen (dort gibt es kein Gesichtspunkt ... "es passt nicht dahin"), etwa Hochwasserschutz etc., könte die wasserr. Genehmigung (hier 76 WG Ba-Wü) abgelehnt werden.
Is wohl etwas kompliziert, um hier alle Details zu erläutern?!
Vielleicht gibt es ja doch Meinungen, Erfahrungen...
Danke + greetz
Burgherr