Erteilte Baugenehmigung / Grenzbebauung / Wandhöhe


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Abgeschickt von Gärtner am 10 Mai, 2004 um 12:54:15

Für ein Bauvorhaben wurde eine Baugenehmigung erteilt. In den Genehmigungsplänen mußte das Nachbargebäude dargestellt werden. Hierzu wurden vom Baurechtsamt dem Architekten die Planunterlagen zur Verfügung gestellt.
Auf die Grenze zum Nachbar wurde eine Carport-Wand genehmigt und entsprechend ausgeführt.
Nach der Ausführung der Arbeiten stellt der Nachbar fest, dass die Wand überhöht sei.
Die Ursache hierfür liegt darin, dass der Nachbar, das Gebäude als auch das Gelände um ca. 30 cm tiefer baute als in den verwendeten Plänen und wahrscheinlich dessen Baugenehmigung angezeigt.
Vom Baurechtsamt wurde ein Baustopp erteilt. Ist dies
rechtens ?????




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