Doppelhaus: Dachaufstockung nur einer Hälfte zulässig?


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Abgeschickt von M.Schäfer am 09 August, 2007 um 21:48:20

Hallo Zusammen,
wie befassen uns mit dem Gedanken mehr Wohnraum zur schaffen und möchten daher unsere Doppelhaushälfte aufstocken. Facts: kein Kniestock bei Dachneigung 25 Grad. Es ist ein Bebauungsplan vorhanden, Kniestock erlaubt, Dachwinkel bis 45 Grad sowie Gauben möglich. Habe ich die Möglichkeit eine Dachaufstockung auch vorzunehmen, wenn sie nur meine Seite des Doppelhauses betreffen wird? Nachbar würde dieser zustimmen. Kann das Bauamt auf "Einheitlichkeit" bei Doppelhäusern bestehen? Vielleicht hat jemand von Ihnen Erfahrungen gesammelt und kann mir vor meinem Termin bei Bauamt das Ein oder Andere raten.
Dankeschön vorab!
M.Schäfer




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