Abgeschickt von Architekt Mischo am 10 August, 2007 um 09:56:50
Antwort auf: Doppelhaus: Dachaufstockung nur einer Hälfte zulässig? von M.Schäfer am 09 August, 2007 um 21:48:20:
Hallo!
Das größte Problem wird die Abstandsfläche zu Ihrem Nachbar (andere DHH) sein.
Da derzeit (nehme ich mal an) beide Seiten symmetrisch sind und die Liegenschaftsrechtlichen Gegebenheiten auch so im Grundbuch vermerkt sind, kann man nicht ohne weiteres seine Hälfte höher gestalten, als die des Nachbarn.
Es ist eine schriftliches und im Grundbuch (Baulast) eingetragenes Einverständniss des Nachbarn nötig. Selbstverständlich sind auch die Bedingungen des B-Planes einzuhalten. Eine genauere Auskunft darüber müsste bei der Bauberautung Ihrer Gemeinde möglich sein.
MfG
Architekt Mischo