Re: Garage zum Wohnhaus ohne Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Architekt Mischo am 10 August, 2007 um 10:22:10

Antwort auf: Garage zum Wohnhaus ohne Nutzungsänderung von Stephanie Kosak am 09 August, 2007 um 08:50:39:

3Hallo!

Meiner Einschätzung nach wird man das Pferd nicht "von hinten", sondern neu aufgezäumt werden müssen. Zwar wird man in gleicher Größe eine Ersatztbebauung schafen dürfen, die jedoch der vorherigen Nutzung entspricht = Garage (BauGB).
Wenn es sich um ein sog. Baugebiet nach § 34 BauGB handelt, es also keinen Bebauungsplan gibt, in dem Baugrenzen o.ä. vorgegeben sind gilt grundsätzlich der Ansatz sich an der bestehenden Bebauung zu orientieren. Wenn es in nächster Umgebung keine vergleichbaren Fälle gibt, sieht es schlecht aus. Gerade bei dem Thema Hinterlandbebauung ist es ofmals eine "Gut-Will"-Entscheidung seitens der Behörde, wie ich selber schon erfahren musste. Regeln dazu gibt es nicht, die Rechtssprechung ist auch sehr unterschiedlich. Der BGH hat festgestellt, dass eine Hinterlandbebuung nicht grundsätzlich städtebaulich unerwünscht sei. Entscheidend ist oft das fehlende Vorbild in der näheren Umgebung, welches zur Ablehnung des Bauantrages führt.
Selbst wenn eine Hinterlandbebauung genehmigt werden würde, so können die alten Gebäudegrenzen nicht mehr herangezogen werden. Entscheidend werden dann die zulässigen Abstandsflächen der geltenden Landesbauordnung sein!

MfG

Architekt Mischo




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