Abgeschickt von lillymarleen am 10 August, 2007 um 15:17:44:
Antwort auf: Re: na Moment mal... von Dirk Baumeister am 21 Juli, 2007 um 22:23:52:
....will euich jemand ein grundstück nur verkaufen wenn ihr einen bestimmten Architekten oä nehmt ist dies ein verstoß gegen das sog. Kopplungsverbot (BGB)und somit rechtswidrig.