Re: Dachneigung - ups, zu früh gedrückt ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 August, 2007 um 20:35:30

Antwort auf: Re: Dachneigung von Dirk Baumeister am 10 August, 2007 um 20:33:44:

: : Bis zu welcher Dachneigung laut Bayerischer Bauordnung
: : kann ein Dach errichtet werden, wenn von der Gemeinde eine Dachneigung von 43 Grad vorgegeben wurde.Bei dem Haus das wir gerne bauen würden wäre nämlich eine Dachneigung von 55 Grad erforderlich. Gibt es da eine Weg das durchzusetzen?

: Wenn die Dachneigung (im B-Plan) vorgegeben ist, dann 43 Grad!

Man könnte versuchen über eine Befreiung andere Dachneigungen durchzusetzen, ist dann aber eine Ermessensfrage oder es gibt bereits im Umfeld Beispiele, sodass auf eine Einhaltung der Festsetzungen nicht bestanden werden kann.



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