Re: Wärmedämmung an auf Grenze stehender Außenwand


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 August, 2007 um 21:36:26

Antwort auf: Wärmedämmung an auf Grenze stehender Außenwand von Arthur Schmitt am 10 August, 2007 um 09:59:46:

: Hallo,

: ich beabsichtige in nächster Zeit mein Haus zu verputzen. Gleichzeitig soll natürlich eine komplette Wärmedämmung aufgebracht werden.

: Mein Problem ist, daß das Haus (umgebaute ursprüngliche Scheune - Umbau seinerzeit im vereinfachten Verfahren genehmigt) mit einer Längs-Seite komplett auf der Grundstückgrenze steht.

: Meine Frage ist, in wie weit ich auf dieser Seite überhaupt eine Wärmedämmung aufbringen darf?

: Geht es ohne Unterschrift des Nachbarn oder muß der in jedem Fall zustimmen?

: Den reinen Verputz incl. Aufstellen eines Gerüstet, etc. muß der Nachbar gemäß "Hammerschlag-Recht" ja zulassen. Aber wie siehts mit der Wärmedämmung aus?

: Wäre schön, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.

: Vielen Dank
: Arthur Schmitt

Mit der Wärmedämmung (und bereits dem Putz) überbauen Sie das Grundstück, das Ihnen nicht gehört. Das ist ein Überbau, der baurechtlich unzulässig ist und privatrechtlich nur unter bestimmten Umständen geduldet werden muss (BGB).



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