Re: Änderung des Bebauungsplans nach Fertigstellung und Bezug des Hauses


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Abgeschickt von ellebaer am 11 August, 2007 um 18:27:54:

Antwort auf: Re: Änderung des Bebauungsplans nach Fertigstellung und Bezug des Hauses von Bauassessor am 02 August, 2007 um 14:13:43:

Erst mal danke für Deine Antwort,

: grundsätzlich gilt der rechtswirksame Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung. Wenn sich nach Bezug des Bauantrages der B-Plan ändert, hat das nur Auswirkungen auf zukünftige Baumaßnahmen.

gilt das nur für Gebäude oder auch für Geländeverläufe?

: Sollte während Ihrer Antragsstellung die Absicht der Stadt bestehen, den B-Plan zu ändern, kann sie Ihren Antrag bis zu 12 Monate zurückstellen, um das Planrecht zu ändern.

Nein, Bauantrag so genehmigt, Gebäude und Geländeverlauf.

Grüße, ellebaer

: : Hallo,

: : wenn ein Bebauungsplan nach Fertigstellung des Gebäudes geändert wird, das Gebäude und das Gelände aber nach dem alten Bebauungsplan errichtet wurde, werden dann die Vorschriften des neuen oder des alten Bebauungsplans angewendet?

: : konkret: Bauantrag Oktober 2005, Fertigstellung und Bezug des Hauses Mai 2006, Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeinde im Juni 2006

: : In diesem geänderten Bebauungsplan sind Punkte festgelegt, die einzelne Parteien benachteiligen, insbesondere in der Geländegestaltung.

: : Grüße, ellebaer





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