Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Steffen Nadrowski am 11 August, 2007 um 20:55:26

Antwort auf: Re: Doppelte Straßenbaukosten zulässig ??? (SH) von Detlef Günther am 05 August, 2007 um 17:15:29:

Lieber Detl,

für die _erstmalige_ Herstellung von Straßen werden gem. § 127 BauGB Erschließungsbeiträge erhoben. Von den Kosten trägt die Gemeinde mind. 10%, 90% werden auf die durch die Straße erschlossenen Grundstücke verteilt.

Straßenbaumaßnahmen an _vorhandenen_ Straßen
können nach §8 KAG NW (oder entsprechenden Landesgesetzen anderer Bundesländer) nur über Ausbaubeiträge refinanziert werden. Beitragsfähig ist die Erneuerung, also die Auswechslung eines verschlissenen Straßenbestandteils, z.B. der Fahrbahn. Auch beitragsfähig ist die Verbesserung,
bei welcher der Straßenbestandteil nicht nur ersetzt, sondern technisch aufwendiger hergestellt wird (z.B. erstmalige Herstellung einer Fahrbahn mit Frostschutzschicht). Nicht beitragsfähig sind Maßnahmen der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung.

§177 BauGB ist nicht einschlägig.

Freundliche Grüße
Steffen Nadrowski



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]