Re: Dachneigung - ups, zu früh gedrückt ...


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Abgeschickt von Bauassessor am 13 August, 2007 um 14:49:04:

Antwort auf: Re: Dachneigung - ups, zu früh gedrückt ... von Dirk Baumeister am 10 August, 2007 um 20:35:30:

Hallo,

es gibt einige Urteile, die besagen, dass die Festsetzung von exakten Dachneigungen nicht zulässig sind.

Daher gehen die Gemeinden in jüngerer Zeit dazu über, Spannbreiten (von ... bis ...) festzusetzen. Jedoch sind das i.d.R. nur Abweichungen von +-3 Grad.

Eine Abweichung von 12 Grad ist m.E. nicht möglich. Eine Befreiung ist m.E. nicht möglich, da hier kein städtebaulicher Härtefall gegeben ist. Die Festsetzung der Dachneigung kann aber über ein Vereinfachtes Verfahren geändert werden - insbesondere, da die aktuelle Festsetzung wohl keiner gerichtlichen Überprüfung standhält.



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