Re: Über Bach freiragende Terrasse


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Abgeschickt von Sepp am 13 August, 2007 um 19:23:38:

Antwort auf: Über Bach freiragende Terrasse von Burgherr am 09 August, 2007 um 13:40:59:

: Ist eine über einen Bach freiragende Terrasse eine Überbrückung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 LBO (Ba-Wü) und unterliegt daher nicht der LBO?

Ist ein Flugzeug kein Kraftfahrzeug und braucht man deshalb keinen Führerschein dafür ?

Eine Terrasse ist wohl eine Terrasse und damit Teil eines Gebäudes. Selbst wenn es eine Überbrückung wäre, wäre das für Sie nicht hilfreich. Denn für Überbrückungen benötigt man eine Genehmigung nach dem Wasserrecht.




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