Re: Kündigung eines Hausbauvertrages


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Abgeschickt von Andrea am 13 August, 2007 um 22:22:29

Antwort auf: Re: Kündigung eines Hausbauvertrages von Markus Reinartz am 04 August, 2007 um 02:49:58:

: : Hallo zusammen,
: : wir haben einen Hausbauvertrag mit einer Fertighausfirma abgeschlossen. Mündlich wurde uns zugesagt, das wenn die Finanzierung nicht zu stande kommt, wir ohne weiteres aus diesem Vertrag herauskommen. Als das finanzierungsangebot bei uns vorlag, konnten wir dieses leider nicht annehmen und haben versucht mit der unserem Ansprechpartner der Fertighausfirma (im Musterhaus) Kontakt aufzunehmen und einzelne Leistungen aus dem Vertrag zu streichen um eine geringere Finanzierungsbedarf zu erreichen. Da wir leider keinen erreicht haben, haben wir eine schriftliche Bestätigung eingereicht, das wir von unserem Bauvorhaben zurücktreten müssen.

: : Leider zeigte unser Schreiben keinen Erfolg (wir haben keine Nachricht erhalten.Nach 2 Wochen haben wir eine Kündigung direkt an die Hauptniederlassung geschickt. Nun versucht man uns unter Druck zu setzen und bietet uns ständig an, eine neue Finanzierung usw. abzuschließen. Unser Vertrauen ist nun jedoch endgülig verletzt, da verschiedene Briefe und Anfragen unserseits nicht an den Hauptsitz der Firma weitergeleitet wurden. Nun wird geprüft, ob wir eine Schadensersatzforderung in Höhe von 15 Prozent des Bauwertes erhalten (Bis jetzt sind keine Vermessungs- oder Planungsleistungen entstanden...).

: : Wie sollen wir uns nun weiter verhalten? Bitte helft uns.

: Kündigen kann der Auftraggeber in der Regel fasst immer, es ist halt nur die Frage, mit welchen Kosten das verbunden ist.

: Haben Sie einen VOB/B oder einen BGB Vertrag.

: Markus Reinartz
: Freier Sachverständiger für Bauwesen
: Hauptstraße 51
: 53894 Mechernich

: Tel.: 0170 2940 223
: E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

: PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.


Hallo.
Bei uns ist nur vermerkt, das wir einen Werkvertrag abgeschlossen haben. Also doch wahrscheinlich nach BGB.

Andrea



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