Abstellraum als Wohnraum erlaubt ??


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Abgeschickt von Stefanie am 14 August, 2007 um 11:45:23

Angenommener Fall:
Doppelgarage wird durch zweites Geschoss erhöht. Baugenehmigung hierfür liegt für Abstellraum oder -fläche vor. Darf dieser auch als Wohnraum vom Eigentümer genutzt werden oder evtl. sogar vermietet werden?
Die Zuwegung zu diesem Haus ist durch ein Wegerecht für die Besitzer geregelt? Was passiert im Fall einer Vermietung?
Vielen Dank für Ihre Antworten.




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