Re: Anrechnung erdüberdeckte Garagen auf GFZ/GRZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 August, 2007 um 18:33:55

Antwort auf: Anrechnung erdüberdeckte Garagen auf GFZ/GRZ von Meier am 14 August, 2007 um 14:13:00:

: Hallo in meiner direkten Nachbarschaft möchte ein Investor ein bestehendes Gebäude abreisen und ein neues Gebäude unter maximaler Ausnutzung von GFZ 0.85 und GRZ 0.4 errichten. Erlaubt sind 3 Vollgeschosse und das Grundstück besitzt 508 qm. Nach Bauplan Grundfläche Gebäude 167 qm und Dachneigung 45Grad. Meiner Rechnung nach sind GFZ und GRZ deutlich überschritten, es wird jedoch wohl die Fläche von Erdüberdeckten Garagen/Tiefgaragen abgezogen. Welche Regelung gibt es hier? Um wieviel darf hier Überschritten werden?

... hängt vom Bebauungsplan und der geltenden BauNVO ab. Welche gilt steht normalerweise auf dem B-Plan drauf, dort wären dann die zugehörigen Pargraphen Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche zu lesen. Z. B. BauNVO 1962 §19



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