Fenster vom Nachbarhaus auf der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Sonja am 14 August, 2007 um 20:17:23

Nehmen wir mal an, das Nachbarhaus erstreckt sich entlang des Grundstückes des Nachbarn A. In der Einfahrt liegen 40 cm Grundstück vom Nachbarn A. Er könnte nur durch das Hoftor des Nachbarn B dort hinkommen. Genau in der Wand des Nachbarn A befindet sich ein Fenster, was bis nur zu kippen geht. Nun wird das Fenster ersetzt gegen ein zu öffnendes Fenster. Darf dies sein? Darf auf den 40 cm des Nachbar A eine Pflanze von Nachbar B stehen, da dies ja in der Einfahrt von NAchbar B ist? Dann hat Nachbar A noch ein Fenster, das sich nach innen öffnet und ein Glasbaufenster, das durchs öffnen auf das Grundstück des Nachbarn B ragt. Kann nun Nachbar B darauf bestehen, dass die Fenster geschlossen bleiben? Darf Nachbar A das Fenster öffnen um zu Nachbar B zu schauen? Darf Nachbar A eine Leiter an die Wandanstellen und das Grundstück anschauen? Herzliche Grüße Sonja



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