Regenentwässerung


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Abgeschickt von Fr. Buchner am 12 Mai, 2004 um 15:59:27

Leider haben wir unserem Vertrag mit dem Bauunternehmen keine Aussage zur Regenentwässerung (hinterher ist man immer klüger). Es gibt nur an drei Stellen des Vertrags eine Aussage zur Entwässerung bzw. zum Kanalanschluß.

Punkt "Fundamente Entwässerung":
Die Verlegung der Entwässerungsleitung erfolgt aus KG-Rohr, soweit zulässig, unterhalb der Bodenplatte bis ca. 0,5 m über die Gebäudeaußenkante hinweg.

Punkt Dacheindeckung, Spenglerarbeiten:
Dachrinnen und Fallrohre werden in Titanzink ausgeführt und sorgen für eine langfristig sichere Dachentwässerung.

Punkt "Einliegerwohnung": Vor der Eingangstür des Kellers / Einliegerwohnung wird ein Regenwasserablauf installiert.

Punkt "Sonstiges": Zusatz- Minder- oder Eigenleistungen sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren. Die Erstellung von Außenanlagen, Kanalanschluss und Kleinkläranlage kann in einem Zusatzauftrag vereinbart werden. Der Bauplatz muss für schwere Baufahrzeuge (40t) anfahrbar und befahrbar sein. Baufreiheit ist durch den Bauherrn herzustellen.

Ist die Regenentwässerung unter Kanalanschluß zu verstehen? Darf der Bauunternehmener einfach das Fallrohr ohne ein vernünftige Regenentwässerung beenden? Kann sich der Bauunternehmer wegen Punkt "Sonstiges" in unserem Vertrag weigern, uns einen Übergabepunkt für die Regenentwässerung neben der Hausentwässerungsleitung zu installieren, den wir dann von unseren Gas- und Wasserwerken an den Kanalhausanschluß anschließen lassen?


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