Schlüssel während der Bauzeit


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Abgeschickt von Magdalene Ballmüller am 12 Mai, 2004 um 17:34:17

Der Bauträger weigert sich nach Einbau der Türen und Fenster uns einen Schlüssel während der Bauzeit zu überlassen, damit wir abends oder am Wochenende uns in unserem Haus umsehen können. Es gibt keine vertragliche Regelung im Werkvertrag, dass wir einen Schlüssel erst mit der Abnahme bzw. Übergabe des Hauses erhalten. Abrechnungen laufen über Abschlagszahlungen entsprechend dem Bauablauf.
Ist das rechtens? Kann man sich dagegen wehren


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