Re: Grenzbebauung mit Gartenhaus/Abstellraum erlaubt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2007 um 20:01:37

Antwort auf: Grenzbebauung mit Gartenhaus/Abstellraum erlaubt? von Cpt.Nemo am 15 August, 2007 um 00:48:56:

: Hallo,
: mein direkter Nachbar möchte direkt an der Grenze ein Holzhaus bzw. ein Abstellraum bauen.(Die Grenzbebauung beträgt ca. 4 bis 5m) Braucht er dafür die nachbarschaftliche Genehmigung von mir? Oder reicht es, wenn er vom Bauamt nur eine Baugenehmigung hat. Laut Aussage vom Nachbarn und Bauamt, wäre das Gesetz Anfang des Jahres geändert worden und dieses würde bedeuten, das Abstellräume nun genau so behandelt werden wie Garagen und Carports.(Also direkte Grenzbebaung wäre erlaubt.(Soviel ich weiss, muss ich es ja dulden, wenn Carport oder Garage direkt an die Grenze gebaut werden.Die Einhaltung der 6m und 9m Grenzbebauung ist mir bekannt) Ist das denn jetzt auch bei einem Abstellraum so?
: Ich wohne im Erftkreis/NRW!

Der Sachverhalt ist mir nicht ganz klar, aber es ist richtig, dass in NRW die Regelungen zu Abstandflächen (§6 BauO NRW) geändert sind (in Kraft getreten am 28.12.06). Es ist auch richtig, dass Abstellräume jetzt an der Grenze zulässig sind, die benannten Längen stimmen jedoch nicht. Es sind an einer Grenze 9 und insgesamt nicht mehr als 15 m Grenzbebauung zulässig. Voraussetzung ist immer, dass der B-Plan nicht Nebengebäude bestimmter Art ausserhalb der überbaubaren Flächen NICHT ausschließt.



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