Re: Kanal-Frage


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Abgeschickt von Nadine Möller am 16 August, 2007 um 17:36:10

Antwort auf: Re: Kanal-Frage von Micky am 15 August, 2007 um 13:29:47:

Also wir wissen inzwischen, da im Grundbuch zwar die Leitung eingetragen ist. Da laufen alle bei dem Haus mit dem Wasser im Keller zusammen. Insgesammt hängen sogar 10 Häuser dran. aber ein Leitungsrecht hat nur ein Haus, das letzte von der anderen Seite...

Kann man uns dieses Recht noch verweigern? Zwei Häuser weiter wohnt nämlich eine Dame, die ihrem eigenen Bruder das Wegerecht verweigert hat und da bin ich mir nicht sicher, ob die dem Leitungsrecht zustimmen wird!

Was das Wasser im Keller angeht, soll jetzt der Kanal an einer Stelle abgesenkt (oder angehoben) werden, weil das Haus tiefer als unsere liegt. Und natürlich sollen wir mitzahlen...

Sehe ich ja irgendwo ein - aber ohne Leitungsrecht? Wenn wir es dann am Ende trotzdem nicht bekommen....

Alles etwas wirr, oder?

LG Nadine


: Hallo,

: ich würde erstmal klären, ob im Grundbuch ein Leitungsrecht für Euren Kanalanschluss eingetragen ist und was dieses beinhaltet (z. B. Recht, die Leitungstrasse aufzugraben usw.) und wo dieses Leitungsrecht verläuft. Dann würde ich genau klären, wo die Leitungen tatsächlich verlaufen, soweit noch nicht geschehen. Da ist ein Weg zur Gemeinde der richtige Weg, dort bekommt man vielleicht auch Hilfe zur Lösung. Notfalls würde ich einen Fachmann hinzuziehen.

: Kleine Bemerkung am Rande: der Hauseigentümer, der das Wasser im Haus stehen hat, hat das größte Interesse an schneller Abhilfe. Wäre es möglich, dort baulich etwas zu machen, d.h. den Anschluss dieses Hauses mit zu nutzen, z. B. unter Vergrößerung der Rohre oder Einbau einer Pumpe. Das alles muss natürlich von der Gemeinde genehmigt, mit dem Nachbarn vertraglich wegen der künftigen Unterhaltung des gemeinsamen Leitungsteils geregelt und und mit einem Leitungsrecht im Grundbuch gesichert werden.

: Gruß
: Micky





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