Re: Anbau ohne Genehmigung vor 20 Jahren errichtet. Kann noch was passieren?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 August, 2007 um 06:06:57

Antwort auf: Anbau ohne Genehmigung vor 20 Jahren errichtet. Kann noch was passieren? von Anne Dieudonne am 16 August, 2007 um 12:40:15:

: Hallo, ich habe letztes Jahr mein Elternhaus übernommen und will jetzt die Garage als Wohnraum umbauen. In den Plänen ist mir aufgefallen, dass der vor 20 Jahren errichtete Anbau (60 m²) hinterm Haus und der Wintergarten obendrauf (auch 60 m²) nicht genehmigt wurden. Ich allerdings muss ihn ja jetzt wohl irgendwie in die neuen Pläne mit einbringen. Ist das evtl. mittlerweile Gewohnheitsrecht oder was könnte passieren? Den Anbau habe ich letztes Jahr als Wohnung für meine Eltern ausgebaut. Durch den Umbau der Garage bekommen sie zwei Zimmer zu ihren 60 m² und einen eigenen Eingang dazu. Kann man den Anbau in den Plänen einfach weglassen? LG Anne

Umnutzung der Garage als Wohnraum ist keine gute Idee, wenn die Garage an der Grenze steht und es sich nicht um geschlossene Bauweise handelt. Sofern der Anbau und der Wintergarten überhaupt genehmigungsfähig sollte er im Rahmen eines Bauantrages nachträglich legalisiert werden. Die Bauten legalisieren sich nicht dadurch, dass sie ein bestimmtes Alter haben.
Die gesamte baurechtliche Situation sollte zusammenhängend geprüft werden, bevor mit irgendwelchen Maßnahmen begonnen wird.
Zu den Folgen siehe auch:
http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
http://nrw-baurecht.de/schwarzbauten-was-macht-die-behoerde-t168.html



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