Re: Bauplan Nachbarn wollen unterschrift widerrufen


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Abgeschickt von kbn am 19 August, 2007 um 11:20:51

Antwort auf: Bauplan Nachbarn wollen unterschrift widerrufen von Henrik Müller am 18 August, 2007 um 10:45:12:

: Hallo,
: wir haben vor zwei neue Garagen auf unser Grundstück zu setzen. Leider war das uns nur so möglich, dass wir die Grenzbebauung überschreiten. Nun soweit kein Problem. Alle angrenzenden Nachbarn haben unterschrieben.
: Heute ruft ein Nachbar an, dass er mit der Garage doch nicht einverstanden wäre, und wie ihn sozusagen mit den Maßen "gelinkt" haben und er droht uns die Unterschrift zurückzuziehen. Dies ist natürlich völliger Quatsch, dass wir ihn "gelinkt" haben.
: Was kann er rechtlich tun?
: Kann er wirklich die Unterschrift zurückziehen?
: Bleibe ich dann auf meinen Kosten hängen(Bauplangenehmigung, Archtitekt, Kostenerrechnung) oder muss mein Nachbar dann für die Änderungen aufkommen?

: Wir wollten in drei Wochen mit dem Bau beginnen.

: Danke für die Antworten
: mfg

So eine schriftliche Zustimmung ist kein Haustürgeschäft mit Widerrufsrecht.

Wenn also die Unterschrift (offiziell "Angrenzerzustimmung") in der vom Amt vorgeschriebenen Form mit Unterschrift "auch auf den konkreten Bauplänen" vorliegt, dann dürfte ein Rückzug nur schwer realisierbar sein.

Wenn aber der Nachbar sich "gelinkt" fühlt, dann vermute ich hier mal, daß diese Unterschrift auf den "konkreten Plänen" nicht vorliegt, oder ?
Und dann ist die Frage zu stellen, ob die Formulierung auf dem vorliegenden "Zustimmerpapier" auslegungsfähig ist.
Evtl. besteht das Bauamt auf den Unterschriften "auf den Plänen", dann muß das nachgeholt werden, was hier wohl problematisch sein könnte.





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