Abgeschickt von Wittmeier am 19 August, 2007 um 20:26:50
Frage: Wenn im B- Plan ein Dorfplatz eingeplant ist, und im Laufe der Zeit dieser nicht mehr gebaut werden soll-
ist der B- Plan rechtsverbindlich?
Muß mit Restriktionen gerechnet werden, wenn der Platz nicht umgesetzt wird?
Danke für eine Antwort FriWi