2. Rettungsweg - Dachgeschoss


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Abgeschickt von spapi am 20 August, 2007 um 15:02:52

Folgende Frage:
In der BauO NRW (wie in den meisten Bundesländern) ist ein 2. Rettungsweg für jedes Geschoss vorgesehen. Dieser Rettungsweg (z.B. Fenster, Anleitern der Feuerwehr) muss getrennt vom 1. Rettungsweg (notwendige Treppe) sein, darf sich mit diesem aber einen notwendigen Flur teilen.
Bei zahlreichen Zechenhäusern und anderen älteren Gebäuden (nur EG und DG, also Gebäude niedriger Höhe, eine Treppe) ist es aber so, dass die Räume im OG ihre Türen direkt am Absatz/Ende der Treppe haben. Es gibt also gar keinen Flur im DG. Reicht in so einem Fall EIN Notausstiegsfenster in einem der Räume im OG oder braucht jedes Zimmer im OG einen eigenen 2. Rettungsweg, damit man den ersten Rettungsweg (Treppe) nicht benutzen/kreuzen muss? Hab verschiedenen Meinungen gehört, das Gesetz ist da nur mäßig eindeutig. Ich bin gespannt!



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