Re: Gartenhütte genehmigen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 August, 2007 um 17:06:07

Antwort auf: Gartenhütte genehmigen von Christian am 19 August, 2007 um 20:18:53:

: Hallo wir haben ein Grundstück das als Grünfläche ausgewiesen ist. Darf man da nun eine Gartenhütte draufbauen oder ist das Genemigungspflichtig?

: Und wenn ja dann was passiert wenn ich sie trotz fehlender Genehmigung bauen würde?

:
: Danke
: Chris

Für die Genehmigungspflicht gibt es in den Bauordnungen i. d. R. eigene Paragraphen, die unter bestimmten Voraussetzungen (Größe, Fläche, Höhe, Art der Nutzung) bauliche Anlagen genehmigungsfrei stellen. => siehe Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Darüber hinaus sollte man feststellen (lassen), ob das vorgesehene Gartenhaus grundsätzlich überhaupt auf dem Grundstück errichtet werden darf, da die Genehmigungsfreiheit nicht gleichzeitig bedeutet, dass den gesetzlichen und technischen Bestimmungen widersprochen werden darf.

Beim Bauen ohne Genehmigung darf die Behörde die Nutzung untersagen oder ggf. den Abriss fordern und Ordnungs- und Zwangsgelder festsetzen, wenn den Aufforderungen nicht Folge geleistet wird.



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