mittlere Geländehöhe


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Abgeschickt von Mephisto am 20 August, 2007 um 19:16:52

Ich hätte gern eine anschauliche Erklärung zur mittleren Geländehöhe in Bezug auf die Höhe baulicher Anlagen zu der folgenden Regelung in einem nieders. Bebauungsplan.

"Die Höhe für die Firstoberkante (FH) baulicher Anlagen ist mit maximal 9,0 m über Bezugspunkt festgesetzt.
Firstpunkt im Sinne der Festsetzung ist der Schnittpunkt zwischen den Oberkanten der Dachhaut.
Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlagen sind die jeweiligen mittleren Geländehöhen
gemäß § 16 Nds. Bauordnung im Bereich der Überbauung."

Vielen Dank schon vorab für die Antworten!!!



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