Abgeschickt von Nadie am 21 August, 2007 um 10:00:48:
Antwort auf: Verbindlichkeit im Bebauungsplan von Wittmeier am 19 August, 2007 um 20:26:50:
Wer und mit welchem Hintergrund will denn das wissen? Die Frage klingt irgendwie verquer.
: Frage: Wenn im B- Plan ein Dorfplatz eingeplant ist, und im Laufe der Zeit dieser nicht mehr gebaut werden soll-
: ist der B- Plan rechtsverbindlich?
: Muß mit Restriktionen gerechnet werden, wenn der Platz nicht umgesetzt wird?
: Danke für eine Antwort FriWi