Abgeschickt von Alfred am 21 August, 2007 um 10:25:51:
Ich bitte um fachliche Antwort:
Handelt es sich bei einem Kleintierstall, L= 4m, H=2m, T= 0,8m, aus Holz/Drahtgeflecht/Blechdach, seit 6 Jahren am gleichen Ort stehend, um eine bauliche Anlage, für die die Bauordnung Bayern gilt?