nachträglicher Gewährleistungseinbehalt


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Abgeschickt von Robert am 14 Mai, 2004 um 08:50:59

Hallo,

Wir unterschrieben bereits im Vorjahr einen Bauvertrag gem. VOB/B (wg. Sicherung voller Eigenheimzulage) unter dem Vorbehalt der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung ist noch nicht erteilt.

Aus damaliger Unkenntnis wurde ein Gewährleistungseinbehalt nicht extra im Bauvertrag vereinbart. Kann man diesen noch nachträglich vereinbaren, oder kann man gem. § 17 VOB den Einbehalt vornehmen wenn nicht´s extra vereinbart wurde? Evtl. Vertragsergänzung möglich?


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