Re: Zugemauerte Fenster im Schuppen


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Abgeschickt von Thorsten am 21 August, 2007 um 11:18:37:

Antwort auf: Re: Zugemauerte Fenster im Schuppen von Almut am 20 August, 2007 um 20:16:28:

: : Kann es sein, dass niemand antwortet, weil niemand die Frage richtig verstanden hat?
: : Z.B. auch deshalb, weil Zeitangaben fehlen und statt Grundstücken Häuser verkauft werden sollen?
: Seid 1 1/2 Jahren gehört der Schuppen uns.Vorher dem Nachbar.Er hat sich hinter dem Schuppen eine Terasse gebaut und die Fenster zugemauert.War ja noch kein Problem für uns,gehörte ja noch damals dem Nachbarn.Bis jetzt.Wir haben die Schuppen tauschen müssen.Durch neue Vermessungen der Grundstücke.Unser Schuppen stand somit auf seinem Grundstück.Unser ist direkt nebenan gewesen.Wand an Wand.Jetzt möchten wir gerne aus dem Schuppen ein Hobbyraum machen.Aber die Zugemauerten Fenster stören.Kann ich jetzt noch verlangen das die Fenster wieder frei gemacht werden ?Gruß:A


Ich versuch´s mal:
Wenn es euer Eigentum ist, könnt ihr innerhalb bestimmter (bau-)rechtlicher Bestimmungen machen was ihr wollt. Den Nachbarn dazu verdonnnern, dass er die Fenster wieder freilegt, geht wohl nicht, das Zeug gehört ja jetzt euch.
Sollte dieser euer Schuppen Grenzbau (?) sein, wird die Sache komplizierter, in bezug auf Bauvorschriften, wie z.B. Brandwand (zugemauertes Fenster) usw.



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